Wer sich mit dem Thema Barrierefreiheit in den eigenen vier Wänden beschäftigt, stößt schnell auf die Frage: Wie wird ein Treppenlift, Plattformlift oder auch Homelift finanziert? Besonders spannend ist dabei, ob die Höhe des Zuschusses von der Pflegekasse vom Pflegegrad abhängt. Hier klären wir die wichtigsten Fakten und räumen mit Missverständnissen auf.

Pflegegrad und Zuschusshöhe – gibt es Unterschiede?

Die gute Nachricht vorweg: Die Höhe des Zuschusses ist nicht vom Pflegegrad abhängig. Ob jemand Pflegegrad 1 oder Pflegegrad 5 hat, spielt keine Rolle. Die Pflegekasse kann einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme bewilligen, solange bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Die zentrale Bedingung ist, dass eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, die durch einen Treppenlift erleichtert werden kann. Die Maßnahme soll dazu dienen, die Pflege zu vereinfachen oder die Selbstständigkeit der betroffenen Person im Alltag zu fördern.

Wie hoch ist der Zuschuss der Pflegekasse?

  • Maximal 4.000 Euro pro Person: Die Pflegekasse gewährt pro pflegebedürftige Person bis zu 4.000 Euro für sogenannte Maßnahmen zur Wohnraumanpassung.
  • Höhere Summen möglich: Leben mehrere pflegebedürftige Personen im selben Haushalt, können die Zuschüsse addiert werden – bis zu 16.000 Euro bei vier Personen.
  • Ein Pflegegrad ist notwendig: Um den Zuschuss zu beantragen, muss die Person mindestens Pflegegrad 1 besitzen.

Wichtige Voraussetzungen für den Zuschuss

Damit die Pflegekasse den Zuschuss bewilligt, müssen einige Bedingungen erfüllt sein:

  1. Notwendigkeit der Maßnahme: Der Treppenlift muss dazu beitragen, den Alltag der Pflegebedürftigen zu erleichtern, etwa durch mehr Selbstständigkeit oder die Erleichterung der häuslichen Pflege.
  2. Antragstellung vor der Maßnahme: Der Antrag auf den Zuschuss muss vor dem Kauf oder Einbau des Treppenlifts bei der Pflegekasse eingereicht und genehmigt werden.
  3. Fachgerechte Umsetzung: Die Installation des Treppenlifts sollte durch ein Fachunternehmen erfolgen, um die Qualität und Sicherheit zu gewährleisten.

Pflegegrad 1: Zuschuss ja, Einschränkungen auch

Bereits Personen mit Pflegegrad 1 können von den Zuschüssen profitieren. Allerdings gibt es hier in der Praxis oft Einschränkungen, da nicht jede Maßnahme automatisch genehmigt wird. Wichtig ist, dass Sie im Antrag deutlich machen, wie der Treppenlift, Rollstuhllift oder Kleinaufzug die Lebensqualität verbessert und die Selbstständigkeit fördert.

Fazit: Gleiche Zuschusshöhe für alle Pflegegrade

Unabhängig vom Pflegegrad können Betroffene von einem Zuschuss von bis zu 4.000 Euro für einen Lift profitieren. Entscheidend ist nicht, wie hoch der Pflegegrad ist, sondern dass eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und die Maßnahme als sinnvoll anerkannt wird.

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